Songs und Zeiten eintragen — Angebot innerhalb von 2 Tagen.
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Vorabversion
Erster Schnitt innerhalb von 14 Tagen, zum Testen in der Probe.
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Fertig
Nach den Korrekturen als WAV und MP3 — gezahlt wird danach.
„Der Mix hat unserer Choreo einen ganz anderen Spannungsbogen gegeben — genau so, wie wir es uns vorgestellt hatten."
Beste Zeit
Fragt am besten im Frühling oder Sommer an. Dann ist genug Luft für Korrekturen, bevor die Session losgeht — und ihr könnt den Mix in Ruhe einproben. Je näher der Auftritt rückt, desto knapper wird es bei mir.
Diese Bedingungen sind eine sorgfältig aufgebaute Vorlage, aber keine Rechtsberatung. Lass sie vor dem Livegang einmal anwaltlich prüfen — besonders die Abschnitte zu Rechten und Widerruf.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Musikschnitt- und Audiobearbeitungsleistungen zwischen — nachfolgend „Anbieter" — und dem Auftraggeber. Der Anbieter ist zugleich als Musikproduzent unter dem Künstlernamen tätig; diese Bedingungen gelten ausschließlich für Musikschnittleistungen unter der Marke ShowCutz.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Der Anbieter erbringt eine Dienstleistung der Audiobearbeitung. Geschuldet ist die technische und gestalterische Bearbeitung von Musik, die der Auftraggeber vorgibt: das Kürzen, Zusammenfügen, Angleichen und Überblenden von Abschnitten, das Setzen von Effekten und Pausen sowie die Aussteuerung des Ergebnisses für die Bühnenwiedergabe.
(2) Der Anbieter verkauft keine Musik. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Bearbeitungsleistung. Es findet kein Verkauf, keine Lizenzierung und keine sonstige Überlassung von Rechten an den bearbeiteten Musikwerken, Tonaufnahmen oder Darbietungen statt. Der Anbieter tritt weder als Musikhändler noch als Rechteinhaber, Verwerter oder Lizenzgeber der zugrundeliegenden Werke auf.
(3) Der Anbieter stellt keine Tonträger und keine Musikdateien zum Erwerb bereit. Die Vergütung nach § 6 entfällt vollständig auf die Arbeitszeit und das handwerkliche Ergebnis der Bearbeitung.
(4) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters. Die auf der Website genannten Pakete und Preise sind unverbindliche Richtwerte und stellen kein bindendes Angebot dar.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Auftraggeber eine unverbindliche Anfrage ab. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
(3) Der Anbieter antwortet mit einem individuellen Angebot in Textform, das Leistungsumfang, Preis und Lieferzeit benennt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlenden Rechten nach § 4 oder rechtswidrigen Inhalten.
§ 4 Rechte an der Musik — Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wählt die zu bearbeitende Musik eigenständig aus und benennt sie dem Anbieter durch Links oder Dateien.
(2) Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass er berechtigt ist, die benannte Musik bearbeiten zu lassen und das Ergebnis in der beabsichtigten Weise zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung der Werke (§ 23 UrhG),
die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe bei Auftritten, Wettbewerben und Veranstaltungen,
die Anmeldung und Abgeltung gegenüber der GEMA oder einer entsprechenden Verwertungsgesellschaft — regelmäßig über den Veranstalter oder den Dachverband,
etwaige Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller.
(3) Der Anbieter prüft die Rechtelage nicht und ist dazu nicht verpflichtet. Er darf sich auf die Angaben des Auftraggebers verlassen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung, Bearbeitung oder Wiedergabe der vom Auftraggeber benannten Musik gegen den Anbieter erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Der Auftraggeber wirkt an der Leistungserbringung mit, indem er die erforderlichen Angaben — Songs, Zeitmarken, Reihenfolge, gewünschte Effekte — vollständig und rechtzeitig bereitstellt. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
§ 5 Rechte am Ergebnis der Bearbeitung
(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber an seiner eigenen Bearbeitungsleistung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber darf das Ergebnis für seine Auftritte, Proben, Wettbewerbe und Aufzeichnungen verwenden.
(2) Dieses Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Bearbeitung. Es ersetzt nicht die nach § 4 erforderlichen Rechte an der zugrundeliegenden Musik und begründet solche Rechte auch nicht.
(3) Nicht gestattet sind ohne gesonderte Vereinbarung: der Weiterverkauf des Ergebnisses, die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung, die Veröffentlichung als Tonträger oder Download sowie die Verwendung als Grundlage für kommerzielle Musikprodukte.
(4) Die Weitergabe innerhalb der Tanzgruppe, an den Verein sowie an Veranstalter und Techniker zum Zweck der Aufführung ist ausdrücklich erlaubt.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der im individuellen Angebot genannte Preis.
(2) Die Vergütung ist nach Abnahme und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei umfangreichen Aufträgen kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangen.
(4) Zusätzliche Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Absprache gesondert vergütet. Der Anbieter weist vor Ausführung auf entstehende Mehrkosten hin.
§ 7 Lieferung, Korrekturen und Abnahme
(1) Der Anbieter liefert das Ergebnis digital, in der Regel als WAV- und MP3-Datei über einen Download-Link.
(2) Genannte Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern kein fester Termin ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Der Anbieter stellt die Vorabversion in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss bereit, bei vereinbarter Express-Bearbeitung innerhalb von 7 Tagen. Korrekturwünsche sind gebündelt und in Textform mitzuteilen. Der Umfang der inklusiven Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot; weitere Runden werden nach Aufwand berechnet.
(4) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt oder wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der finalen Fassung Mängel in Textform anzeigt. Auf diese Wirkung weist der Anbieter bei Bereitstellung gesondert hin.
(5) Änderungswünsche, die auf einer nachträglichen Änderung der Choreografie oder der Songauswahl beruhen, gelten als Neubeauftragung und nicht als Mangelbeseitigung.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
(2) Vorzeitiger Beginn: Wünscht der Verbraucher, dass der Anbieter mit der Bearbeitung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(3) Widerruft der Verbraucher wirksam, nachdem die Leistung auf sein Verlangen bereits begonnen wurde, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An :
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______
Bestellt am: ______
Name des/der Verbraucher(s): ______
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______
Datum: ______
§ 9 Mängel und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Kein Mangel liegt vor, wenn die Qualität des Ergebnisses durch die Qualität des vom Auftraggeber gelieferten Ausgangsmaterials begrenzt ist, etwa bei stark komprimierten oder verrauschten Quellen.
(4) Geschmackliche Abweichungen begründen keinen Mangel, soweit die Leistung den vereinbarten Vorgaben entspricht.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Ansprüche, die aus fehlenden Rechten des Auftraggebers an der bearbeiteten Musik entstehen (§ 4).
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Aufbewahrung der Dateien
(1) Der Anbieter bewahrt Projektdateien und Ergebnisse für drei Monate nach Abnahme auf und stellt sie in dieser Zeit auf Anfrage erneut bereit.
(2) Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht. Der Auftraggeber ist gehalten, eigene Sicherungskopien anzulegen.
§ 12 Referenznutzung
(1) Der Anbieter darf das Ergebnis nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz nennen oder als Hörprobe zeigen.
(2) Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft in Textform widerrufen werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand:
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Kontakt
Umsatzsteuer
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Datenschutz
Dieser Text ist eine Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte vor der Veröffentlichung prüfen und anpassen.
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